Sep 27
2017
Ab dem 5. September 2017 wird das Z-15 Antragsformular geändert, das zur Pflegegeldauszahlung dient.
Wir erinnern Sie daran, dass das Pflegegeld in zwei Fällen ausgezahlt wird:
• Kinderbetreuung,
• Pflege eines anderen Familienmitglieds.
Neue Formulare berücksichtigen obengenannte Unterscheidung.
• Z-15A: bei der Kinderbetreuung,
• Z-15B: bei der Betreuung eines anderen Familienmitglieds (Ehegatte, Elternteil, Stiefvater, Stiefmutter, Schwiegereltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister und Kinder über 14 Jahre).
Haben Sie Zweifel, wann das Formular anzuwenden ist und ob es richtig ausgefüllt wurde?
Für diese und andere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
http://swgk.pl/de/unser-angebot/buchhaltung